Das Bundesverfassunsgericht

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe wurde 1951 gegründet. Es ist nach Artikel 93 Grundgesetz der oberste Hüter der Verfassung. Als selbständige und unabhängige Einrichtung ist es allen übrigen Verfassungsorganen wie Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident gleichgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht ist zuständig für die Klärung von Verfassungsstreitigkeiten zwischen den Bundesorganen, zwischen Bund und den Ländern oder den Bundesländern untereinander. Es behandelt Normenkontrollen und befasst sich mit dem Verbot von Parteien und dem Wahlprüfverfahren. Klagen gegen den Bundespräsidenten und Bundesrichter müssen verhandelt und über die Verwirkung von Grundrechten entschieden werden. Die von Ihnen als Staatsbürger eingereichten Verfassungsbeschwerden werden von ihm geprüft.

Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Alle Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Es ist kein politisches Organ und hat kein politisches Mandat. Es grenzt den politischen Entscheidungsspielraum der Regierung durch die Wahrung der Bestimmungen des Grundgesetzes ein.

Sechszehn Richterinnen und Richter mit einer Amtszeit von 12 Jahren bilden das Bundesverfassungsgericht.

Es besteht aus zwei Senate mit jeweils acht Richtern. Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen werden auf beide Senate aufgeteilt. Alle übrigen Verfahren werden vom zweiten Senat behandelt. Die Senate bestehen aus verschiedenen Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Hier wird z.B. entschieden, ob eine Verfassungsbeschwerde gewichtig genug ist, um sie weiter zu behandeln. Bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist jedoch immer der Senat gefragt.

Fühlen Sie sich als Bürger durch öffentliche Organe in Ihren Grundrechten eingeschränkt oder sind Grundrechte verletzt worden (z.B. durch Massnahmen einer Behörde oder ein Gerichtsurteil), können Sie Verfassungsbeschwerde erheben. Ihre Beschwerde ist erst zulässig, wenn die ursprünglich zuständigen Gerichte Ihre Anträge abgewiesen haben. Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob die Grundrechte eingehalten wurden. Sonstige Rechtsfragen müssen von der dafür zuständigen Gerichtsbarkeit geklärt werden. Sind dabei keine Grundgesetzverletzungen erfolgt, ist das Bundesverfassungsgericht an diese Urteile gebunden.

Ihre Verfassungsbeschwerde muss schriftlich erfolgen und begründet sein. Der Erfolg Ihrer Beschwerde hängt davon ab, ob die Verletzung der Grundrechte besonders schwerwiegend war oder Ihnen bei Nichtzustimmung ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Das Verfahren ist im Übrigen kostenlos.

Im Jahre 2009 wurden 5911 Verfassungsbeschwerden eingereicht, stattgegeben wurden 111. Das erscheint sehr wenig. Aber eine zustimmende Entscheidung hat oft weitreichende Wirkung. Deshalb ist die Verfassungsbeschwerde ein wichtiges Rechtsmittel.